Deutsche Staatsbürgerschaft kann durch Vaterschaftsanfechtung verloren gehen

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Das BVerwG hat entschieden, dass ein Kleinkind eine kraft Abstammung durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn der deutsche “Scheinvater”, der die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, diese erfolgreich anficht, sofern es dadurch nicht staatenlos wird. BVerwG, 20.04.2018

Verlust des Kindes im ersten Monat, trotzdem Anspruch auf Elterngeld?

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Ja, denn das BSG hat entschieden, dass ein Adoptionspflegevater Anspruch auf einen Monat Elterngeld hat, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste. (B 10 EG 7/16 R, BSG Nr. 10/2018 v. 08.03.2018)

Travel to the U.S. B1 or B2?

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What should incoming international clients answer when they are asked by immigration authorities why they are coming to the US?

First of all, they must tell the truth.

Second, the truthful answer depends on whether the client comes from a of VWP Designated Country (visa waiver Program country) or not. VWP countries are:

Andorra Hungary Norway
Australia Iceland Portugal
Austria Ireland San Marino
Belgium Italy Singapore
Brunei Japan Slovakia
Chile Latvia Slovenia
Czech Republic Liechtenstein South Korea
Denmark Lithuania Spain
Estonia Luxembourg Sweden
Finland Malta Switzerland
France Monaco Taiwan*
Germany Netherlands United Kingdom**
Greece New Zealand

Citizens or nationals of the above mentioned countries are currently eligible to travel to the United States under the VWP, unless citizens of one of these countries are also a national of Iraq, Iran, Syria, or Sudan.

Nationals from the VWP designated countries are eligible to enter the U.S. without a visa for 90 days. However, they have to complete the ESTA form beforehand. Two purposes are allowed (B1 for business reasons, B2 for pleasure and tourism purposes). Since most IPs are also in the U.S. to see the country and they do not attend consult with business associates, attend a scientific, educational, professional, business convention or conference or attend short-term training or negotiate a contract, they should state that are coming to the U.S. for pleasure (B2). Here they can honestly state that they come for tourism purposes, such as traveling and vacation time or visiting friends. It is always good for them to be able to show:

1) the return ticket,
2) their hotel or vacation home confirmation
3) the rental car and
4) maybe a layout of where they plan to travel or to stay
5) travelers checks
6) foreign ATM card
7) international driver’s license.

The immigration officials become more strict and they are permitted to question the intent of the foreigner because every foreigner who asks to enter the U.S. is presumed to be an immigrant with immigrant intent and this person has the burden of proof to show that they do not have immigrant intent.
Examples for evidence to proof that they do not have immigrant intent are: return ticket, rental car, rental vacation home or hotel, travel route, travelers checks, ATM card from the home country, driver’s license from the home country and the international driver’s license obtained in their home country. Germans should be able to present their German identification card (Personalausweis). Also, clients from certain countries, such as Germany have a lot of vacation and the answer is that they want to spend their vacation time in the U.S.

It is important that the purposes stated on the ESTA form and their statement on the border are consistent and the same and that the clients can state their specific return date. Therefore, they should always book a ticket with a specific return date.

Also, please remember, if your client has committed an offense, a crime or his or her previous visa has been revoked, they are no longer eligible for the VWP. If you need further information, please do not hesitate to contact us.

Mutterschutz – Neuregelung

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Zwölf Wochen Mutterschutz für Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen. Zusätzlich wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Diese Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Ehe für alle

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Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben geschlossen gegeneinander bei der Abstimmung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts gestimmt.

Gleichstellung homosexueller Partnerschaften – Ehe für alle

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Große Mehrheit stimmt für Ehe für alle

In einer historischen Entscheidung stimmte der Bundestag mehrheitlich dafür die Ehe für homosexuelle Paare zu öffnen. Bei 623 abgegebenen Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus. 226 Parlamentarier waren dagegen, vier enthielten sich.

 

Ablehnung der Anerkennung einer US amerikansichen Entscheidung zur rechtlichen Elternschaft in Leihmutterschaftsfällen

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Rückschlag? Das Oberlandesgericht Braunschweig lehnt die Anerkennung einer US-amerikanischen Gerichtsentscheidung zur rechtlichen Elternschaft in Leihmutterschaftsfällen in seiner Entscheidung vom 12. April 2017 ab. Dieser Entscheidung ist die Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig vorausgegangen. Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist bereits zugelassen worden.

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News des DOS Visa Office

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DOS Visa Office has confirmed with AILA that the majority of interview waiver cases still can receive interview waivers. Specifically, cases covered by INA 222(h)(1)(A) and (B) are still eligible – under age 14 and over 79 and previous issuance of the same visa within one year, respectively.

President Trump Executive Orderund deren Effekt

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President Trump Executive Order und deren Effekt

USCIS Acting Director Lori Scialabba sent a memo to all USCIS employees on 2/2/17 stating that Section 3 of the 1/27/17 Executive Order does not affect USCIS adjudication of applications and petitions filed for or on behalf of individuals in the U.S., regardless of nationality.

Stärkung der Position von Ländern in denen Leihmutterschaft verboten, wurde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestärkt

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Stärkung der Position von Ländern in denen Leihmutterschaft verboten, wurde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestärkt

Was bedeutet das für Deutschland? Welche rechtlichen Schritte müssen Sie unternehmen? Vereinbaren Sie einen Termin um die rechtliche Relevanz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Sie zu durchleuchten.

 

Keine Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt eines Kindes

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Keine Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt eines Kindes (OLG Düsseldorf 1. Senat für Familiensachen, BGH 12. Zivil­senat vom 24.08.2016)

1. Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Vaterschaft für in der Embryonalphase befindliche menschliche Lebewesen, ist eine analoge Anwendung des § 1594 Abs. 4 BGB nicht ersichtlich; vielmehr sprechen der Ausnahmecharakter der Vorschrift und das Fehlen einer entsprechenden Regelung in § 1600d BGB gegen eine planwidrige Gesetzeslücke und damit gegen eine entsprechende Anwendung zur Ermöglichung der Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt eines Kindes.

2. Erhofft sich der Antragsteller mit der Vaterschaftsfeststellung eine Art Verfügungsbefugnis über die Embryonen auch ohne oder gegen den Willen der Eizellenspenderin, ist hierfür nach § 1912 BGB auch bei lediglich entsprechender Anwendung kein Raum.

3. Sofern sich die Embryonen in Kalifornien befinden, kommt eine Anwendung ausländischen Rechts nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB nicht in Betracht, da ein Embryo kein Kind im Sinne der Vorschrift ist und der Verwahrungsort (eines eingefrorenen, in einem künstlichen Behältnis befindlichen Embryos) nicht als gewöhnlicher Aufenthalt angesehen werden kann.

Anspruch des Partners einer Lebenspartnerschaft auf Eintragung als weiterer Elternteil im Geburtenregister verneint

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Der Anspruch des Partners einer Lebenspartnerschaft auf Eintragung als weiterer Elternteil im Geburtenregister wird im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit zwei Frauen verneint. Es heisst:
1. Die genetische Mutter, welche der Lebenspartnerin die befruchtete Eizelle gespendet hat, damit diese das Kind austrägt, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Eintragung als weitere Mutter des Kindes im Geburtenregister, da insoweit nur die biologische Mutter einzutragen ist.
2. Durch die Nichteintragung liegt kein Verstoß gegen Verfassungsrecht vor.
3. Es liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungssatz im Verhältnis zu leiblichen Vätern vor.
AG Köln, Beschluss vom 30. Mai 2014 – 378 III 35/14

Geburtsname: Annahme des früheren Geburtsnamens durch Kind möglich

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Es soll Kindern, die nach der Scheidung der Eltern den Nachnamen eines Stiefelternteils angenommen haben (Einbenennung), nach Ansicht des Petitionsausschusses bei Erlangung der Volljährigkeit grundsätzlich möglich sein, den früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 238 v. 27.04.2016

Reform des Mutterschutzgesetzes

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Das Kabinett hat die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Schwangere, frischgebackene Mütter und ihre Kinder sollen besser geschützt werden und erstmals sollen auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen werden. Quelle: Juris, Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 04.05.2016.

Erbscheinsverfahren: Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil des Prozessgerichts

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Im Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil des Prozessgerichts gebunden, das zwischen den Beteiligten des Erbscheinserteilungsverfahrens ergangen ist. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um ein Versäumnisurteil nach § 331 ZPO handelt.
Sofern Sie das gesamte Urteil wüschen, kontaktieren Sie uns unter https://pecher.com/kontakt-pecher-contact/ .
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2015 – 20 W 371/13.

Foreign last name not to be recognized in Germany

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A last name that contains several noble names and was freely elected by a German in another Member State whose nationality the person concerned has also, does not necessarily have to be recognized in Germany. Contact us if you would like to receive the entire judgment.
Source: Pressemitteilung des EuGH Nr. 56/16 v. 02.06.2016

Namensänderung im Ausland muss in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden

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Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat, dessen Angehörigkeit der Betroffene ebenfalls besitzt, frei gewählt wurde, muss in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie das gesamte Urteil erhalten möchten. Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 56/16 v. 02.06.2016

Leibliche Vater kann die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten

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Das OLG Hamm hat entschieden, dass der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten kann, wenn der rechtliche Vater und sein Kind keine soziale Familie bilden, so dass zwischen ihnen keine gesetzlich geschützte sozial-familiäre Beziehung besteht. OLG Hamm 12. Senat für Familiensachen, 12 UF 244/14

Abstammungsrecht – Zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips in Fällen, in denen die Abstammung des Kindes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB alternativ nach deutschem Sachrecht oder nach einem ausländischen Sachrecht bestimmt werden kann.

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Zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips in Fällen, in denen die Abstammung des Kindes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB alternativ nach deutschem Sachrecht oder nach einem ausländischen Sachrecht bestimmt werden kann.

Jedenfalls dann, wenn eine Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater nicht erfolgt ist und auch nicht unmittelbar bevorsteht, ist eine aus dem ausländischen Sachrecht folgende Vaterschaftsfiktion gegenüber einer aus dem deutschen Sachrecht folgenden rechtlichen Vaterlosigkeit für das Kind auch dann günstiger, wenn die biologische Vaterschaft des betreffenden Mannes unwahrscheinlich oder nicht gegeben ist. OLG Karlsruhe Beschluß vom 15.1.2016, 20 UF 133/15

DHS Announces Further Travel Restrictions for the Visa Waiver Program

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DHS Announces Further Travel Restrictions for the Visa Waiver Program

DHS Announces Further Travel Restrictions for
the Visa Waiver Program
For Immediate Release
DHS Press Office
Contact: 202-282-8010
WASHINGTON—The Department of Homeland Security today announced that it is continuing its implementation of the Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015 with the addition of Libya, Somalia, and Yemen as three countries of concern,limiting Visa Waiver Program travel for certain individuals who have traveled to these countries.
Pursuant to the Act, the Secretary of Homeland Security had sixty days to determine whether additional countries or areas of concern should be subject to the travel or dual nationality restrictions under the Act. After careful consideration, and in consultation with the Director of National Intelligence and the Secretary of State, the Secretary of Homeland Security has determined that Libya, Somalia, and Yemen be included as countries of concern, specifically for individuals who have traveled to these countries since March 1, 2011. At this time, the restriction on Visa Waiver Program travel will not apply to dual nationals of these three countries. DHS continues to consult with the Department of State and the Office of the Director of National Intelligence to develop further criteria to determine whether other countries would be added to this list….

Registry of deed may assume that 59 – year-old woman can still get pregnant

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The OLG Hamm has decided that a 59 -year-old heiress may not be registered in the Registry of deed as the owner of the estate belonging land without “Nacherbenvermerk” when in a contract of inheritance with the deceased and future children of the heiress were used for the heirs.
Quelle: Juris

Grundbuchamt darf annehmen, dass 59-jährige Frau noch schwanger werden kann

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Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine 59-jährige Erbin nicht ohne Nacherbenvermerk als Eigentümerin eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks ins Grundbuch eingetragen werden darf, wenn in einem Erbvertrag mit der Erblasserin auch künftige Kinder der Erbin zu Nacherben eingesetzt wurden.
Quelle: Juris

Unwirksame “Zettel-Testamente”

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“Zettel-Testamente” sind unwirksam. Das entschied das OLG Hamm am 27.11.2015, Az. 10 W 153/15,  denn ein ernsthafter Testierwille ist nicht feststellbar, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist.

Will Surrogacy be banned in Europe?

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On December 17th the European Parliament passed a motion condemning the practice of surrogacy. Parliament created and passed the motion because it was decided that the practice of surrogacy involves the exploitation of the human body and that the practice treats the women and children as commodities. Parliament has now called on the European Union, the Commission, and President to support and reaffirm this legislation. This same motion condemned human trafficking and the death penalty and called for the easing the path to safe abortions.

However, not everyone is happy with the motion, and in Belgium this coming May, international LGBT organizations want to gather and advocate for the practice of surrogacy. Some organizations have proposed Framework for Ethical Surrogacy in support of surrogacy and in order to create more thorough ethical guidelines. Mainly, the proposal emphasizes the importance of people having access to surrogacy in their own country since safety hazards arise when they must journey outward because of surrogacy restrictions. The Proposal also recognizes the importance of compensation and regulation during the surrogacy process.

But for now, here is the summary of the Hague’s proposal regarding their upcoming consideration of a new surrogacy convention calling for an outright ban on surrogacy reads in section 115 as follows:

115. Condemns the practice of surrogacy, which undermines the human dignity of the woman since her body and its reproductive functions are used as a commodity; considers that the practice of gestational surrogacy which involves reproductive exploitation and use of the human body for financial or other gain, in particular in the case of vulnerable women in developing countries, shall be prohibited and treated as a matter of urgency in human rights instruments;

The specific wording found here:
(http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2015-0470&language=EN&ring=A8-2015-0344).

Wird Leihmutterschaft in Europa verboten werden?

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Am 17. Dezember hat das Europäische Parlament einen Misstrauensantrag, der Leihmutterschaft verbietet, verabschiedet. Das Parlament hat den Misstrauensantrag geschrieben und verabschiedet, da entscheiden wurde, dass Leihmutterschaft den Körper der Frauen und Kinder als Waren ausnutzt. Das Parlament will jetzt, dass die Europäische Union, Europäische Kommission und der Präsident die Gesetzgebung unterstützt. Der Misstrauensantrag verbietet auch Menschenhandel und die Todesstrafe und unterstützt Abtreibungen, die sicher sind.

Nicht alle sind sind ueber den Antrag erfreut und im kommenden Mai in Belgien werden internationale Organisationen sich treffen und für Leihmutterschaft eintreten. Einige Organisationen haben schon einen Vorschlag „Framework for Ethical Surrogacy“ geschrieben, um Leihmutterschaft zu unterstützen. In diesem Vorschlag geht es darum, dass Leihmutterschaft im eignen Land sicher ist und der Antrag betont, dass Entschädigung und Regeln waehrend des Leihmutterschaftsprozesses wichtig sind.

Aber fürs Erste ist hier die Zusammenfassung des Haager Antrages in Bezug auf ihre bevorstehende Berücksichtigung von einer neuen Leihmutterschaft-Konvention, die ein völliges Verbot der Leihmutterschaft fordert lautet in Paragraph 115 wie folgt:

115. Condemns the practice of surrogacy, which undermines the human dignity of the woman since her body and its reproductive functions are used as a commodity; considers that the practice of gestational surrogacy which involves reproductive exploitation and use of the human body for financial or other gain, in particular in the case of vulnerable women in developing countries, shall be prohibited and treated as a matter of urgency in human rights instruments;

Die spezifische Formulierung ist hier zu finden:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2015-0470&language=EN&ring=A8-2015-0344.

Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts

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Die Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts für ein Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts dauert auch dann nach § 2 Abs. 2 FamFG fort, wenn nach Erlass einer Endentscheidung nur noch über die mögliche Verlängerung einer befristet angeordneten Umgangspflegschaft zu entscheiden ist. Die örtliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts kann dann nur durch Abgabe nach § 4 FamFG, nicht aber durch Verweisung nach § 3 FamFG begründet werden. (OLG Zweibrücken, 27.08.2014 – 2 AR 14/14).

Entziehung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern aus religiösen Gründen

Verfasser /

Entziehung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern aus religiösen Gründen?

Leitsatz:

1. Es stellt einen Missbrauch der elterlichen Sorge dar, wenn die Eltern minderjähriger Kinder sich weigern den Schulbesuch ihrer Kinder sicherzustellen. Dies kann das Kindeswohl nachhaltig beeinträchtigen. Das gilt auch dann, wenn Defizite nicht erkennbar sind, da die Eltern die Kinder selber unterrichten, denn der staatliche Erziehungsauftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen, sondern auch auf die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit und die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger.

2. Jedoch erscheint der Entzug elterlicher Teilrechte, eine Kindeswohlbeeinträchtigung darzustellen, die im Verhältnis zum Vorteil dieser Maßnahme durch die Beschulung der Kinder nicht mehr verhältnismäßig wäre, die eine Fremdunterbringung der Kinder zur Erzwingung des Schulbesuchs ermöglichen würden, da gute Bindungen zwischen den Kindern und den Eltern bestehen und im Übrigen eine beanstandungsfreie Betreuung durch die Kindeseltern erfolgt.
(OLG Frankfurt am Main, 15.08.2014 – 6 UF 30/14)

OLG Hamm: Einwilligung der Eltern bei medizinischer Behandlung des Kindes

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OLG Hamm: Einwilligung der Eltern bei medizinischer Behandlung des Kindes: Eine Operation bei einem minderjahrigen Kind bedarf grundsatzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser abhangig von der Schwere des Eingriffs unter Umstanden ausnahmsweise darauf vertrauen, dass auch der abwesende Elternteil in den arztlichen Eingriff eingewilligt hat. Az 26 U 1/15 OLG Hamm, Urteil vom 29.9.2015.

Bestimmung des Schenkungsgegenstandes

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Der Schenkungsgegenstand bestimmt sich bei widerruflicher Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung nicht nach den in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall aufgewandten Versicherungspramien, sondern nach der ausgekehrten Versicherungsleistung.

Bezeichnung als „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“

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Die Bezeichnung als „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ stellt als solche keine nach anwaltlichem Berufsrecht unzulassige Werbung dar. Etwas anderes wurde gelten, wenn der Inhalt des Zertifikats eine Sonderstellung vortauschen wurde, die aufgrund der Spezialisierung und der Anforderungen an die Zertifikatserreichung nicht vorliegt, z.B. wenn die Zertifizierung ohne inhaltliche Anforderungen an den Erwerber verliehen wird.

“Munchener Modell”

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Das AG Munchen berichtet uber das so genannte “Munchener Modell” zur Losung von Sorgerechts- und Umgangsproblemen

BGH XII ZB 143/14 – Kostenentscheidung

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Obwohl das Gericht in der Ausgangsentscheidung den Antragstellern Recht gab hat im Rahmen der Kostenauferlegung das Gericht zu prufen, ob von der Erhebung von Gerichtskosten, die durch eine unrichtige Sachbehandlung entstanden sind, nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG abgesehen werden kann.

Vertretungsbefugnis eines Elternteils im Einbenennungsverfahrens

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Vertretungsbefugnis eines Elternteils im Einbenennungsverfahrens. OLG Munchen 31. Zivilsenat, Beschluss vom 12.02.2015 – 31 Wx 7/15. Leitsatz: Wenn die Mutter alleinige Inhaberin der Personensorge fur ihr Kind ist, kann sie als dessen gesetzliche Vertreterin die Einwilligung zur Einbenennung erklaren (Bestatigung von BayObLG, FamRZ 1977, 409).

Informationen zum Kindergeld

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Das Kindergeld wird in 2016 um zwei Euro pro Monat erhoht. Es betragt fur das erste und das zweite Kind damit monatlich jeweils 190 Euro, fur das dritte Kind 196 Euro und fur das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Kunftig werde das Kindergeld aber nur dann ausgezahlt, wenn die Steuer-Identifikationsnummern von Kindern und Eltern vorliegen.