Das B- Visum
Das B-Visum ist allgemein als Besuchervisum bekannt. Dieses Visum unterteilt sich in zwei Unterkategorien, dem B-1 und dem B-2 Visum.
Das B-1 Visum ist für Geschäftsleute, die für ihre Firma oder für ihren Arbeitgeber eine Geschäftsreise zum geschäftsmäßigen Zweck, wie die Teilnahme an Konferenzen oder Geschäftstreffen zum Vertragsschluss, in die USA machen. Das B-2 Visum hingegen ist für Privatreisen in die USA.
Dual Intent ist nicht erlaubt. Nähere Erklärung zur Dual Intent Doctrine, erfahren Sie unter “Dual Intent”.
Das B-1 Visum
Zweck: Temporäres Visa für Geschäftszwecke
- Geschäftsreise
- Teilnahme an Konferenzen
- Geschäftstreffen
Voraussetzungen:
- Ausländische Arbeitgeber oder eigene Firma muss Kosten der Geschäftsreise übernehmen
• Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch - Keine Anstellung in den USA
• Kein Verdienst aus direkten USA Quellen
• Ausreichend finanzielle Mittel für die Geschäftsreise
Antrag:
- Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
- Formular DS-160
- Reisepass
- Passfoto
- Brief des Arbeitgebers mit Reisegründen
Folge: Visaausstellung
- Für die Länge, die zur Erfüllung des Reisezwecks nötig ist, regelmäßig 3 Monate, allerdings nicht länger als 6 Monate
- Grundsätzlich für mehrfache Einreise
Das B-2 Visum
Zweck: Temporäres Visa für Privatreisen
- Ferien, Urlaub
- Besuch von Freunden
- Begleitung eines B-1 Visainhabers
Voraussetzungen:
- Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch
- Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland, z.B.
• Arbeitsplatz
• Familie
• Hin- & Rückflugticket
• Ausreichend finanzielle Mittel
Antrag:
- Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
- Formular DS-160
- Reisepass
- Passfoto
Folge: Visaausstellung
- Ausstellung grundsätzlich für 6 Monate – ACHTUNG ÄNDERUNGEN AUFGRUND DER EREIGNISSE DES 11. SEPTEMBERS!!! –
- Grundsätzlich für mehrfache Einreise
- Einmalige 6-monatige Verlängerung kann beantragt werden, die aber bei dem INS Service Center mit folgendem Inhalt beantragt werden muss:
- Formulare I-539
- Erklärung, warum Verlängerung begehrt wird
- Kopie des Rückflugtickets
- Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit
- Formular I-94
- Formulare I-539
Tipp für Kurzurlauber
Unter Anwendung des Visa Waiver Pilot Programm (VWPP) ist eine Einreise in die USA auch ohne Visum möglich.
Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt nicht länger als 3 Monate dauern wird. Diese Möglichkeit wird von vielen Urlaubern benutzt, da die Kosten der Beantragung eines Visums gespart werden.
Ist geplant länger als 3 Monate in den USA zu verweilen, findet das VWPP keine Anwendung. Ein Visum ist für die Einreise Voraussetzung und sollte beim zuständigen Konsulat beantragt werden.
Unsere Leistungen hinsichtlich des Einwanderungsrechts
- Beantragung der Arbeitserlaubnis für die USA
- Beantragung der USA Green Card oder auch Permanent Resident Card genannt
- Beantragung des Arbeitsvisums, wie L-1A, L-1B, H-1B, E-1 Visum, E-2 Visum
- Beantragung des Studentenvisums
- Vorbereitung der Unterlagen für die Visumslotterie
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Beibehaltungsbewilligung
• Beantragung der Blue Card
• Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
USA Green Card
Die USA Green Card ist die Aufenthaltserlaubnis für die USA.
Deutsche Konsulate
In den USA gibt es folgende 9 Generalkonsulate, die für bestimmte Amtsbezirke zuständig sind.
In den USA arbeiten...
In den USA arbeiten… Welches Visum ist das richtige Visum?
In den USA leben
In den USA leben… Welches Visum ist das richtige Visum?
In den USA studieren...
In den USA studieren… Welches Visum ist das richtige Visum?
Aufgeben der USA Staatsbürgerschaft
Aus Steueraspekten die USA Staatsbürgerschaft aufgeben…
Deutscher bleiben
Der deutsche Beibbehaltungsantrag und der Erwerb der USA Staatsbürgerschaft….
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