Zwölf Wochen Mutterschutz für Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen. Zusätzlich wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Diese Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.