Erfahren Sie mehr über die Rechtsanwaltskanzlei PECHER

Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als modernes Unternehmen wollen wir Sie auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote versorgen.

In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen. Wir sind ein junges Team, dessen besondere Kompetenz im Bereich internationaler Rechtsgebiete liegt. Hierunter fallen vor allem das deutsche und das Firmengründungsrecht der USA und England, das Vertragsrecht der USA einschließlich dessen Vertragsgestaltung, die Durchsetzung (Vollstreckung) deutscher Titel in den USA, das Erb- & Familienrecht und das Einwanderungsrecht der USA welches in der Regel auch als „Immigration Law “ bekannt ist.

Wir decken eine große Vielfalt an deutsch juristischen Rechtsgebieten für in Deutschland als auch in den USA ansässige Firmen als auch Privatpersonen ab.
Besondere Kompetenz können wir im Firmengründungsrecht, einschließlich der Erstellung von Geschäftsführerverträgen, Shareholder Agreements, Asset Purchase Agreements sowohl für Deutschland, für England und als für die USA aufweisen.

Ferner vertreten wir Mandanten, die trotz Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchten. In diesem Bereich bereiten wir für unsere Mandanten den Beibehaltungsantrag einschließlich aller Erklärungen vor und reichen diese ein. Anschließend bereiten wir ebenso den Antrag auf die US-Staatsbürgerschaft vor, so dass unsere Mandanten schnell und unkompliziert die US-amerikanische Staatsangehörigkeit behalten können.

Im Rahmen des Erbrechts vertreten wir sowohl Deutsche als auch Nordamerikaner und U.S. amerikanische Staatsbürger, da wir uns auf das deutsche Erbrecht, einschließlich aller Nachlassangelegenheiten spezialisiert haben, um bei der Sicherstellung der Erbmasse sowohl in Deutschland als auch in den USA rechtlich behilflich sein zu können. Auch erstellen wir Testamente, wie das Einzeltestament, das Berliner Testament oder andere in Frage kommende letztwillige Verfügungen.

Im Rahmen des deutschen Familienrechts beraten wir Sie gern im Hinblick auf das deutsch-amerikanische Scheidungsrecht, das deutsch-amerikanische Sorgerecht, Kindesunterhaltrecht, Ehegattenunterhaltrecht, der Erstellung von Ehegattenverträgen, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen, über das Abstammungsrechts und wir beraten im Rahmen des ART Rechts (Artificial Reproductive Technology Rechts).

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeiten liegt im deutschen Ausländerrecht und im Staatsangehörigkeitsrecht, wobei wir hier vor allem Mandanten betreuen, die trotz Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft, z.B. die amerikanische Staatsbürgerschaft, der schweizerischen, der Österreichischen oder der australischen Staatsbürgerschaft ihre deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchten.
Wir fungieren auch als Legal Expert Witnesses.

Als Immigrationsanwalt für das Einwanderungsrecht der USA (U.S. Immigration Law) stellen wir zunächst die Frage: “Ist es Ihr Wunsch in den USA zu leben, zu studieren, zu arbeiten oder gar alt zu werden?” Je nachdem, wie Sie diese Frage beantworten, werden Sie entweder als Non Immigrant oder als Immigrant eingeordnet. Vereinbaren Sie einen Termin und wir beantworten gern Ihre Fragen. Für eine ausführliche Beratung bitten wir einen Termin über unsere Sofortberatung zu vereinbaren.

  • Deutsche haben oft einen deutschen und nach deutschem Recht durchsetzbaren Titel vor dem zuständigen deutschen Gericht erstritten.

  • Kann schwierig sein. Wir setzen für Sie sorgerechtliche Urteile, Zahlungsurteile oder Elternurteile in Deutschland durch.

  • BGH Beschluss zur Anerkennung eines ausländischen Elternurteils

  • Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

Die Familie und die rechtlichen Bezugspunkte

Heutzutage ist das Familienrecht eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Jährlich werden in den USA 3,932,181 Kinder geboren, in Deutschland waren es im Jahre 2014 714.927. Die Anzahl der Eheschließungen in Deutschland im Jahr 2014 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 386.134, die Anzahl der Scheidungen betrug 166200 …
Wir möchten unseren Mandanten in jedem dieser Gebiete beratend zur Seite stehen. Planung ist alles.

Unsere Leistungen im Familienrecht

Unsere Leistungen im Rahmen des deutschen Familienrechts umfassen:
• Deutsches Scheidungsrecht
• Ehegattenvereinbarungen
• Ehegattenunterhalt
• Kindesunterhalt
• Elterliche Sorge
• Betreuungsrecht
• Adoption, Stiefkindadoption
• ART Law (Artificial Reproductive Technology Law)
• Vollstreckung von Unterhaltstiteln in Deutschland