Das Einstellen von Arbeitnehmern insbesondere in einem anderen Land wie den USA, in dem das Arbeitsrecht komplett vom deutschen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz abweicht, schafft zusätzliche Komplexität innerhalb Ihres neuen Unternehmens und erfordert dementsprechend besondere Aufmerksamkeit, Planung und Voraussicht.
Wie auch in Deutschland ist es wichtig, die richtigen Arbeitnehmer einzustellen. In den USA ist es aber umso wichtiger, die eingestellten Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf einzuführen und zu trainieren, Ihnen das Gefühl der Zugehörigkeit zu geben, so dass die eingestellten Arbeitnehmer selbst langfristig für Sie arbeiten wollen und Sie Kosten hinsichtlich eines Arbeitsrechtsverfahren und der Anlernung neuer Mitarbeiter sparen.
Vor Einstellung des Arbeitnehmers müssen Sie entscheiden, ob Sie beabsichtigen den Arbeitnehmer auf der Grundlage eines schriftlichen individuellen Arbeitsvertrages oder als “AT WILL EMPLOYEE” einstellen möchten.
Je komplexer der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers, umso mehr sollten Sie die Einstellung des Arbeitnehmers auf der Grundlage eines Arbeitvertrages einschließlich eines Non Compete Agreements, eines Non Disclosure Agreements und der zugesprochenen Benefits in Erwägung ziehen.
Ist der Aufgabenbereich, die Verantwortung und die Entlohnung weniger komplex, dann ist es in den USA üblich, den Arbeitnehmer als “At Will Employee” zu beschäftigen. Dies bedeutet, dass kein individuell ausgearbeiteter Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis regelt. Um allerdings im Streitfalle nicht vollständig der gerichtlichen Auslegung ausgeliefert zu sein, sollte jeder Arbeitgeber auch diesen Arbeitnehmern ein EMPLOYEE HANDBOOK bei Arbeitsantritt aushändigen und den Erhalt sich schriftlich bestätigen lassen.
Das Employee Handbook
Das Employee Handbook setzt allgemeine Regelungen, die für alle Arbeitnehmer zutreffend sind, wie z.B. die grundsätzliche Gewährung von Urlaub, Abwesenheitsvorschriften, Arbeitszeiten, Regeln im Krankheitsfalle, etc. fest. Manche von uns für unsere Mandanten angefertigten Employee Handbooks sind 250 Seiten lang. D.h., die Einstellung eines At Will Employees muss nicht weniger komplex sein.
Allerdings, auf Ihr Unternehmen ankommend, kann auch ein Employee Handbook von 80, 130 oder weniger Seiten ausreichend sein.
Kontaktieren Sie uns und wir können Ihnen aufgrund der Komplexität Ihres Unternehmens schon nach kurzer Konsultation mitteilen, wie umfangreich Ihr Employee Handbook sein sollte.
Mit dem Einstellen von Arbeitnehmern allein ist es nicht getan. Insbesondere müssen Akten für jeden Arbeitnehmer, die u.a. das I-9 Formular enthalten, geführt werden.
Die Benutzung von Arbeitnehmervermittlungsstellen ist auch eine Möglichkeit Arbeitnehmer zu bekommen, ohne jedoch für die Buch- und Aktenführung verantwortlich zu sein. Jedoch sollte hierbei auch erkannt werden, dass Sie bei Temp Workern kaum Loyalität schaffen werden und Sie u.U. erneute Anlernungs- und Trainingskosten haben werden.
Kooperation mit dem German American Law Center PLC, USA
Um unseren Mandanten bestmögliche Beratung zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Rechtsanwaltskanzleien zusammen.
Unser Partner das German American Law Center PLC, über welches alle U.S. amerikanischen Rechtsangelegenheiten abgewickelt werden, befindet sich in Michigan.
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