Namensänderung im Ausland muss in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden

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Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat, dessen Angehörigkeit der Betroffene ebenfalls besitzt, frei gewählt wurde, muss in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie das gesamte Urteil erhalten möchten. Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 56/16 v. 02.06.2016