Unwirksame “Zettel-Testamente”

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“Zettel-Testamente” sind unwirksam. Das entschied das OLG Hamm am 27.11.2015, Az. 10 W 153/15,  denn ein ernsthafter Testierwille ist nicht feststellbar, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist.