Vertretungsbefugnis eines Elternteils im Einbenennungsverfahrens

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Vertretungsbefugnis eines Elternteils im Einbenennungsverfahrens. OLG Munchen 31. Zivilsenat, Beschluss vom 12.02.2015 – 31 Wx 7/15. Leitsatz: Wenn die Mutter alleinige Inhaberin der Personensorge fur ihr Kind ist, kann sie als dessen gesetzliche Vertreterin die Einwilligung zur Einbenennung erklaren (Bestatigung von BayObLG, FamRZ 1977, 409).