OLG Hamm: Einwilligung der Eltern bei medizinischer Behandlung des Kindes

Verfasser /

OLG Hamm: Einwilligung der Eltern bei medizinischer Behandlung des Kindes: Eine Operation bei einem minderjahrigen Kind bedarf grundsatzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser abhangig von der Schwere des Eingriffs unter Umstanden ausnahmsweise darauf vertrauen, dass auch der abwesende Elternteil in den arztlichen Eingriff eingewilligt hat. Az 26 U 1/15 OLG Hamm, Urteil vom 29.9.2015.