Leibliche Vater kann die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten

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Das OLG Hamm hat entschieden, dass der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten kann, wenn der rechtliche Vater und sein Kind keine soziale Familie bilden, so dass zwischen ihnen keine gesetzlich geschützte sozial-familiäre Beziehung besteht. OLG Hamm 12. Senat für Familiensachen, 12 UF 244/14