Das E- Visum

Es gibt zwei Arten von E-Visen, das E-1 und das E-2 Visum.

Das E-1 Visum ist das Treaty Trader Visa, welches für Geschäftsleute vorgesehen  ist, die in die USA gehen, um für ihre eigene Firma oder für die Firma, für die sie tätig sind “beträchtlichen Handel” zu treiben.

Das E-2 Visum hingegen ist für Personen vorgesehen, die beabsichtigen in den USA eine Firma  aufzubauen und dementsprechend beabsichtigen Kapital in bestimmter Höhe in den USA zu investieren.

Voraussetzung für beide Visen  ist, dass ein Abkommen zwischen den USA und dem Heimatland des Visumantragstellers besteht.

Die USA hat mit über 60 Ländern ein solches Abkommen geschlossen.  Diese Abkommen erlauben Bürgern dieser Länder Kapital zur Gründung eines Unternehmens in den USA zu investieren oder als leitender Arbeitnehmer in den USA für ein Unternehmen, das Personen des Ursprunglandes gehört, zu arbeiten.

E-1 Ländern

Argentinien
Korea
Äthiopien
Liberia
Australien
Litauen
Belgien
Luxemburg
Bolivien
Mexiko
China
Niederlande
Costa Rica
Norwegen
Dänemark
Oman
Deutschland
Österreich
Estonia
Pakistan
Iran
Philippine
Irrland
Schweden
Israel
Schweiz
Italien
Spanien
Japan
Surinam

E-2 Ländern

Ägypten
Kyrgyzstan
Albanien
Liberia
Äquador
Litauen
Argentinien
Luxemburg
Armenien
Maroco
Äthiopien
Mexiko
Australien
Moldawien
Bangladesch
Mongolei
Belgien
Niederlande
Bosnia-Herzegovina
Norwegen
Bulgarien
Oman
Cameron
Österreich
China (Taiwan)
Pakistan
Costa Rica
Panama
Czech Republik
Philippinen
Deutschland
Polen
Estonia
Rumänien
Finnland
Schweden
Frankreich
Schweiz
Georgien
Senegal
Great Britain
Slovakai
Grenada
Sri Lanka
Iran
Südkorea
Irland
Surinam
Italien
Thailand
Jamaika
Togo
Japan
Trinidad & Tobago
Jugoslawien
Tunesien
Kanada
Türkei
Katzhastahn
Ukraine
Kolombinen
Kongo (Brazzaville)
Kongo (Kinshasa)

Können Ehegatten im E-Status Arbeiten?

Bis Anfang 2002 konnten E-Dependents in den USA nicht legal arbeiten.  Am 16. Januar 2002 unterschrieb President Bush das neue Gesetz, welches Ehegatten von E und L-1 Visuminhabern erlaubt, in den USA nach Beantragung und Bewilligung zu arbeiten.

Schließlich wurde am 22. Februar 2002 das dazugehörige Memorandum “Guidance on Employment Authorization of E and L Spouses, and for Determinations on the Requisite Employment Abroad for L Blanket Petitions” der Immigrationsbehörde veröffentlicht.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Einwanderungsrechts

Unsere Leistungen im Rahmen des USA Einwanderungsrechts umfassen:

  • Beantragung der Arbeitserlaubnis für die USA
  • Beantragung der USA Green Card oder auch Permanent Resident Card genannt
  • Beantragung des Arbeitsvisums, wie L-1A, L-1B, H-1B, E-1 Visum, E-2 Visum
  • Beantragung des Studentenvisums
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Visumslotterie
Unsere Leistungen im Rahmen des deutschen Einwanderungsrechts umfassen:
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Beibehaltungsbewilligung
• Beantragung der Blue Card
• Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
  • USA Green Card

    Die USA Green Card ist die Aufenthaltserlaubnis für die USA.

  • Deutsche Konsulate

    In den USA gibt es folgende 9 Generalkonsulate, die für bestimmte Amtsbezirke zuständig sind.

  • In den USA arbeiten...

    In den USA arbeiten… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • In den USA leben

    In den USA leben… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • In den USA studieren...

    In den USA studieren… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • Aufgeben der USA Staatsbürgerschaft

    Aus Steueraspekten die USA Staatsbürgerschaft aufgeben…

  • Deutscher bleiben

    Der deutsche Beibbehaltungsantrag und der Erwerb der USA Staatsbürgerschaft….

  • Kontakt

    Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

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