Das B- Visum

Das B-Visum ist allgemein als Besuchervisum bekannt.  Dieses Visum unterteilt sich in zwei Unterkategorien, dem B-1 und dem B-2 Visum.

Das B-1 Visum ist für Geschäftsleute, die für ihre Firma oder für ihren Arbeitgeber eine Geschäftsreise zum geschäftsmäßigen Zweck, wie die Teilnahme an Konferenzen oder Geschäftstreffen zum Vertragsschluss, in die USA machen.  Das B-2 Visum hingegen ist für Privatreisen in die USA.

Dual Intent ist nicht erlaubt. Nähere Erklärung zur Dual Intent Doctrine, erfahren Sie unter “Dual Intent”.

 

Das B-1 Visum

Zweck: Temporäres Visa für Geschäftszwecke

  • Geschäftsreise
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Geschäftstreffen

Voraussetzungen:

  • Ausländische Arbeitgeber oder eigene Firma muss Kosten der Geschäftsreise übernehmen
    •  Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch
  • Keine Anstellung in den USA
    •  Kein Verdienst aus direkten USA Quellen
    •  Ausreichend finanzielle Mittel für die Geschäftsreise

Antrag:

  • Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
  • Formular DS-160
  • Reisepass
  • Passfoto
  • Brief des Arbeitgebers mit Reisegründen

Folge: Visaausstellung

  • Für die Länge, die zur Erfüllung des Reisezwecks nötig ist, regelmäßig 3 Monate, allerdings nicht länger als 6 Monate
  • Grundsätzlich für mehrfache Einreise

Das B-2 Visum

Zweck: Temporäres Visa für Privatreisen

  • Ferien, Urlaub
  • Besuch von Freunden
  • Begleitung eines B-1 Visainhabers

Voraussetzungen:

  • Nonimmigrant-Intent-Beweis, z.B. durch
  • Beibehaltung des Wohnsitzes im Ausland, z.B.
    •  Arbeitsplatz
    •  Familie
    •  Hin- & Rückflugticket
    •  Ausreichend finanzielle Mittel

Antrag:

  • Beim zuständigen amerikanischen Konsulat im Heimatland
  • Formular DS-160
  • Reisepass
  • Passfoto

Folge: Visaausstellung

  • Ausstellung grundsätzlich für 6 Monate – ACHTUNG ÄNDERUNGEN AUFGRUND DER EREIGNISSE DES 11. SEPTEMBERS!!! –
  • Grundsätzlich für mehrfache Einreise
  • Einmalige 6-monatige Verlängerung kann beantragt werden, die aber bei dem INS Service Center mit folgendem Inhalt beantragt werden muss:
    • Formulare I-539
      • Erklärung, warum Verlängerung begehrt wird
      • Kopie des Rückflugtickets
      • Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit
      • Formular I-94

 

Tipp für Kurzurlauber

Unter Anwendung des Visa Waiver Pilot Programm (VWPP) ist eine Einreise in die USA auch ohne Visum möglich.
Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt nicht länger als 3 Monate dauern wird. Diese Möglichkeit wird von vielen Urlaubern benutzt, da die Kosten der Beantragung eines Visums gespart werden.
Ist geplant länger als 3 Monate in den USA zu verweilen, findet das VWPP keine Anwendung. Ein Visum ist für die Einreise Voraussetzung und sollte beim zuständigen Konsulat beantragt werden.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Einwanderungsrechts

Unsere Leistungen im Rahmen des USA Einwanderungsrechts umfassen:

  • Beantragung der Arbeitserlaubnis für die USA
  • Beantragung der USA Green Card oder auch Permanent Resident Card genannt
  • Beantragung des Arbeitsvisums, wie L-1A, L-1B, H-1B, E-1 Visum, E-2 Visum
  • Beantragung des Studentenvisums
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Visumslotterie
Unsere Leistungen im Rahmen des deutschen Einwanderungsrechts umfassen:
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Beibehaltungsbewilligung
• Beantragung der Blue Card
• Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
  • USA Green Card

    Die USA Green Card ist die Aufenthaltserlaubnis für die USA.

  • Deutsche Konsulate

    In den USA gibt es folgende 9 Generalkonsulate, die für bestimmte Amtsbezirke zuständig sind.

  • In den USA arbeiten...

    In den USA arbeiten… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • In den USA leben

    In den USA leben… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • In den USA studieren...

    In den USA studieren… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • Aufgeben der USA Staatsbürgerschaft

    Aus Steueraspekten die USA Staatsbürgerschaft aufgeben…

  • Deutscher bleiben

    Der deutsche Beibbehaltungsantrag und der Erwerb der USA Staatsbürgerschaft….

  • Kontakt

    Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

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