Das J- Visum

Dieses Visum wird von Leuten verwendet, die in die USA kommen, um hier zu studieren.  Personen dieser Kategorie werden Exchange Visitors genannt.

Unter Exchange Visitors fallen:

  • Professoren und Research Scholar
  • Kurzzeitige Scholar (Praktikas, Internship etc.)
  • College und Universitätsstudenten
  • Spezialisten, die in die USA unter anderem zum Demonstrieren spezieller Fähigkeiten kommen
  • Ärzte
  • Internationale Austauschschüler
  • Camp Counselor
  • Au Pairs
  • Sommer Work and Travel

Voraussetzungen des J-Visums

Grundsätzliche Voraussetzungen

  1. Bewerber muss entweder ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung aller Ausgaben vorweisen oder muss von einer Organisation, die vollständige finanzielle Unterstützung leistet gesponsert werden.
  2. Bewerber muss die für sein Programm erforderliche Vor- und Ausbildung haben.
  3. Bewerber muss dem Programm entsprechend gute Englischkenntnisse haben oder an einem Programm für nicht englisch Sprechende teilnehmen.

Bewerbungsvoraussetzungen

  1. Bewerbungsvoraussetzungen für ein
    J-1 Visa

    • Bewerber sollte beim U.S. zuständigen amerikanischen Konsulat einen J-1 Visumantrag stellen und folgende Unterlagen mitbringen
    • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
    • Gültigen Reisepass, mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit nach Beendigung des beabsichtigten Aufenthaltes
    • Passfoto, das den Anforderungen des jeweiligen Konsulats entspricht. Regelmäßig 37 mm x 37 mm
    • Vollständig ausgefülltes IAP-66
    • Nachweise hinsichtlich bestehender Bindungen zum Heimatland
    • Erklärung, dass der Aufenthalt in den USA nur temporär ist
  2. Bewerbungsvoraussetzungen für ein J-2 Visa, Dependent
    • Bewerben können sich der Ehegatte und die Minderjährigen Kinder des J-1 Visuminhabers. Vorzulegende Unterlagen sind
      • IAP-66 und Unterlagen des J-1
      • Nachweis, dass J-2 sich finanziell selbst unterhalten können

Probleme im J- Status

Two-Year Home Residence requirement.  Wann kommt sie zur Anwendung? 

Diese “Two-Year Home Residence Requirement”-Regel kommt nur unter ganz  bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung:

  1. Statuswechsel von J nach H oder L und zum Permanent Resident (Green Card)
  2. Anwendung der Zwei-Jahresregel bei
    • Programmen um in den USA Graduate Medical Education oder Training zu durchlaufen,
    • Programmen, die  von Heimatseite, U.S. amerikanischer Seite oder einer internationalen Organisation teilweise oder ganz finanziert  werden oder
    • bei Studienkursen, die auf der sogenannten Exchange-Visitor-Skill-Liste der U.S. Information Agency (USIA) publiziert werden.
  3. Gilt auch, wenn man irgendwann, nachdem man z.B. ein O-Visum hatte, in eine der oben genannten Kategorien wechseln will.

Falls  Sie im J-1 Status in den USA sind und die Zwei-Jahresregel auf Sie anwendbar ist, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Sie kehren für zwei Jahre in Ihr Heimatland zurück oder
  2. Sie  versuchen eine Ausnahmebewilligung  hinsichtlich der Zwei-Jahresregel zu bekommen.  Diese Ausnahmebewilligung wird WAIVER genannt.

Es ist nicht unmöglich einen “Two-Year Home Residency” Waiver bewilligt zu  bekommen.  Es ist jedoch mit viel Bürokratismus, Zeit und Geld verbunden. Weitere Informationen hinsichtlich der Two- Year Home Residency Requirement finden Sie unter dem Punkt “Two Year Home Regel”.

Tipp zur Vermeidung von Problemen

  • Kommen Sie mit einem F-1 Visum zum Studieren in die USA.
  • Beachten Sie aber, dass dann das Studium privat finanziert werden muss und ein offizielles Sponsern von Heimatseite oder U.S. amerikanischer Seite nicht möglich ist.
  • Wenn möglich, wechseln Sie zunächst in eine andere als H und L Kategorie, in der man auch arbeiten kann.
  • Wenn man die Voraussetzungen des O-Visums erfüllen kann, dann hierher wechseln und arbeiten.
  • Während man in diesem Status ist, sollte der J-1-Waiver beantragt werden, damit später, falls gewollt, Permanent Residency (Green Card) beantragt werden kann.
  • Bei sofortiger Beantragung des J-1-Waivers ist zu beachten, dass dies in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und man Gefahr läuft, bis zum Antrag des H oder L Status man “Out of Status” fällt, d.h. länger bleibt, als erlaubt, was wiederum erhebliche Konsequenzen nach sich zieht, daz.B. kein Statuswechsel innerhalb der USA genehmigt wird.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Einwanderungsrechts

Unsere Leistungen im Rahmen des USA Einwanderungsrechts umfassen:

  • Beantragung der Arbeitserlaubnis für die USA
  • Beantragung der USA Green Card oder auch Permanent Resident Card genannt
  • Beantragung des Arbeitsvisums, wie L-1A, L-1B, H-1B, E-1 Visum, E-2 Visum
  • Beantragung des Studentenvisums
  • Vorbereitung der Unterlagen für die Visumslotterie
Unsere Leistungen im Rahmen des deutschen Einwanderungsrechts umfassen:
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Beantragung der Beibehaltungsbewilligung
• Beantragung der Blue Card
• Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft
  • USA Green Card

    Die USA Green Card ist die Aufenthaltserlaubnis für die USA.

  • Deutsche Konsulate

    In den USA gibt es folgende 9 Generalkonsulate, die für bestimmte Amtsbezirke zuständig sind.

  • In den USA arbeiten...

    In den USA arbeiten… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • In den USA leben

    In den USA leben… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • In den USA studieren...

    In den USA studieren… Welches Visum ist das richtige Visum?

  • Aufgeben der USA Staatsbürgerschaft

    Aus Steueraspekten die USA Staatsbürgerschaft aufgeben…

  • Deutscher bleiben

    Der deutsche Beibbehaltungsantrag und der Erwerb der USA Staatsbürgerschaft….

  • Kontakt

    Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

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