BGH XII ZB 143/14 – Kostenentscheidung

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Obwohl das Gericht in der Ausgangsentscheidung den Antragstellern Recht gab hat im Rahmen der Kostenauferlegung das Gericht zu prufen, ob von der Erhebung von Gerichtskosten, die durch eine unrichtige Sachbehandlung entstanden sind, nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG abgesehen werden kann.