Verlust des Kindes im ersten Monat, trotzdem Anspruch auf Elterngeld?

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Ja, denn das BSG hat entschieden, dass ein Adoptionspflegevater Anspruch auf einen Monat Elterngeld hat, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste. (B 10 EG 7/16 R, BSG Nr. 10/2018 v. 08.03.2018)