Geburtsname: Annahme des früheren Geburtsnamens durch Kind möglich

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Es soll Kindern, die nach der Scheidung der Eltern den Nachnamen eines Stiefelternteils angenommen haben (Einbenennung), nach Ansicht des Petitionsausschusses bei Erlangung der Volljährigkeit grundsätzlich möglich sein, den früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 238 v. 27.04.2016