Deutsche Staatsbürgerschaft kann durch Vaterschaftsanfechtung verloren gehen

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Das BVerwG hat entschieden, dass ein Kleinkind eine kraft Abstammung durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn der deutsche “Scheinvater”, der die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, diese erfolgreich anficht, sofern es dadurch nicht staatenlos wird. BVerwG, 20.04.2018