Erstberatung – Füllen Sie unseren Fragebogen aus
Da Scheidungsangelegenheiten oft auf ganz besonderen Sachverhalten beruhen, bitten wir Sie unseren Fragebogen auszufüllen und uns diesen zukommen zu lassen, so dass wir in der Lage sind, ihre Situation genau einschätzen zu können, um Sie anschließend umfassend beraten zu können.
Rufen Sie uns an +49.(0)351.4540.99.11, e-mailen Sie uns und wir werden Sie innerhalb eines Businesstages kontaktieren, so dass Sie wissen, was der nächste Schritt ist. Unsere Kontaktinformationen finden Sie unter Kontakt.
Ihr Rechtsanwaltskanzlei PECHER Team
Unsere Leistungen im Familienrecht
• Deutsches Scheidungsrecht
• Ehegattenvereinbarungen
• Ehegattenunterhalt
• Kindesunterhalt
• Elterliche Sorge
• Betreuungsrecht
• Adoption, Stiefkindadoption
• ART Law (Artificial Reproductive Technology Law)
• Vollstreckung von Unterhaltstiteln in Deutschland
• Scheidungsrecht/Divorce
• Ehegattenunterhalt/Alimony
• Kindesunterhalt
• Elterliche Sorge/ Custody
• Adoption/Stepparent Adoption
• ART Law (Artificial Reproductive Technology Law)
• Vollstreckung von Unterhaltstiteln in den USA
Eheschliessung
Die Anzahl der Eheschließungen in Deutschland im Jahr 2014 betrug 386.134…
Scheidung
Die Anzahl der Ehescheidungen in Deutschland im Jahr 2014 betrug 386.134…
Geburten – Eltern werden
Eltern werden, das Wunschbaby, und die künstliche Befruchtung als letzten Ausweg zum Elternwerden?
Elterliche Sorge
Die Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Sie umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
Vater sein...
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung eines Mannes, als rechtlicher Vater eines Kindes gelten zu wollen. Zur Wirksamkeit bedarf sie weiterer Voraussetzungen.
Adoptionen
Adoption – die Annahme eines Kindes als das Seinige…
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt ist für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und weitgehend bundeseinheitlich mit der Düsseldorfer Tabelle oder der Berliner Tabelle geregelt.
Elterngeld
Das ist eine Transferzahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist.
Elternzeit
Als Elternzeit ist der Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Arbeitnehmer haben auf die Freistellung einen Rechtsanspruch.
Kindergeld
Das Kindergeld ist als Steuervergütung und eine Sozialleistung, soweit es über diese verfassungsrechtlich notwendige Steuerfreistellung hinausgeht.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.