Erben in Deutschland

Im Erbfall geht der Nachlass entweder ganz oder in Teilen auf eine oder mehrere Erben über gemäß § 1922 Abs.1 BGB über. Der Erbe tritt die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtrechtsnachfolge an. Ein bestellter Erbe wird mit diesem Antritt nicht nur der neue Inhaber aller Vermögensgegenstände und Rechte, sondern übernimmt auch alle Verpflichtungen des Verstorbenen, d.h. der Erbe erbt auch alle Schulden des Erblassers.

Das Recht Erbe zu sein, kann sich aus einer Anordnung des Erblassers (Verstorbenen) aufgrund einer letztwilligen Verfügung, wie z.B. dem Testament oder wenn keine Letztwillige Verfügung vorliegt, aus der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Erbfolge (gesetzliche Erbfolge) ergeben.

Ist man sich sicher, dass der Nachlass nicht überschuldet ist, sollte man das Erbe annehmen. Um dann seine Erbenstellung nachweisen zu können, wird in der Regel ein Erbschein benötigt.

Erben in den USA – Erben in Deutschland

Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme haben wir uns zum Ziel gesetzt, Deutschen im Rahmen von Nachlassabwicklungen in Deutschland als auch in den USA im Rahmen des Erbrechts USA zu helfen. Dies umfasst vor allem:

  • die Geltendmachung von Erbrechtsansprüchen in den USA (USA Erbrecht) als auch in Deutschland (Erbrecht Deutschland
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • die Ausschlagung (Nachlass USA und Nachlass in Deutschland)
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (USA Erbrecht und Erbrechtsansprüche in Deutschland)
  • die Erstellung von Testamenten, insbesondere Trust Agreements nach dem USA Recht und
  • Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen.

Wir beraten Erben in allen Fragen rund um die Vermögensnachfolge.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Erbrechts für den Erben

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Beratung bei Überschuldung des Nachlasses
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Internationales Erbrecht
  • Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen

Vereinbaren Sie einen Termin um auch Ihre Nachfolgeansprüche geltend machen zu können.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Erbrechts für den Erblasser

  • Beratung in Testamentsfragen: Testamentserstellung (z.B. Berliner Testament, Ehegattentestament, Internationales Testament)
  • Regelung der Unternehmens-/ Hofnachfolge
  • Vorsorgevollmacht/Patiententestament
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Enterbung
  • Testamentsvollstreckung.

Vereinbaren Sei einen Termin um auch Ihre Nachkommen abzusichern.

  • Erben in den USA

    Dies ist überwiegend vom U.S. Bundesstaat abhängig.

  • Erben in Deutschland

    Egal, wo in Deutschland der Verstorbene gewohnt hat, das erbrecht bleibt gleich….

  • Erbschein

    Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis mit dem Sie sich als Erbe z.B. gegenüber Banken legitimieren.

  • Einzeltestament

    Mit dem Testament können Sie regeln wer im Falle Ihres Todes erben soll.

  • Berliner Testament

    Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

  • Kontakt

    Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

Aktuelles