Gründung einer Firma in den USA

Mit zunehmender Globalisierung minimieren sich Ländergrenzen und der Drang in anderen Ländern seine Leistungen anzubieten verstärkt sich.

Viele deutsche Firmen gründen entweder selber eine Firma oder aber gehen eine Partnerschaft – Joint Venture – mit einer existierenden Firma in den USA ein. Da die Geflogenheiten, die Gesetze, die Art des Doing Business in den USA anders als in Deutschland sind, scheitern die neu gegründeten Firmen oder Joint Ventures oft schon nach einigen Jahren oder gar Monaten.

Der Deutsche bleibt meistens auf den Verlusten sitzen, da Amerikaner die Gründung einer LLC vorziehen. Eine LLC nach dem Recht der USA wird vom deutschen Fiskus nur unter engen Voraussetzungen als Körperschaft, so dass die Verluste in Deutschland geltend gemacht werden können, anerkannt.

Deshalb ist bei einer Firmenausweitung in die USA wichtig VOR Gründung der neuen Firma oder eines Joint Ventures in den USA die Gefahren, Risiken und Gelegenheiten zu analysieren und vorzubeugen.

Unternehmensstart

Da ein USA Unternehmen zu starten sehr komplex und schwierig sein kann, bedarf Ausdauer, Sorgfalt, und die Investition von Zeit und Kapital. Kenntnis der USA Gesetze und Verordnungen, der Geschäftsgebaren, der Relationships zu Organisationen und zum richtigen Anwalt sind Keyelemente bei einer erfolgreichen USA Firmengründung. Gute Vorarbeit durch Informationssammlung im Internet wird Ihnen viel Zeit und Geld im USA Firmengründungsprozess sparen, so dass Ihr neue Firma in den USA schnell und geplant wachsen kann.

Wichtige zu beachtende Punkte sind: die richtige USA Firmenstruktur, der gewählte USA Bundesstaat als Firmensitz, der USA Registered Agent, das ordnungsgemäße Führen des Corporate Book, die Erstellung der Gründungsprotokolle einschließlich der Bylaws oder des Operating Agreements, die Beantragung der USA Tax ID (USA Steuernummer oder EIN genannt), die gewünschte Besteuerung in Deutschland, der Firmenname einschließlich dessen Schutz als Trade Mark, andere USA Business Lizenzen und Genehmigungen, der Erhalt der Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer, die Payroll Anforderungen, und die Gestaltung der Arbeitsverträge.

Einer der Hauptschwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei PECHER ist, unseren Mandanten bei der Firmengründung in den USA, der Existenzgründung in den USA, der Gründung von Tochter- und Schwesterfirmen zu helfen. Die folgenden Webseiten sollen Ihnen den Prozess der Firmengründung in den USA (z.B. als Alternative zur deutschen GmbH) oder die Firmenexpansion ins Ausland erleichtern und Ihnen im Vorfeld einen Überblick über die bevorstehenden Probleme und Fragen geben.

Insgesamt umfassen unsere Leistungen im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrecht umfassen folgende Gebiete:

•Vertragsgestaltung
•Erstellung von Arbeitsverträgen
•Erstellung von Geschäftsführerverträgen
•Erstellung von Asset Purchase Agreements
•Erstellung von Shareholder Agreements
•Erstellung von Bylaws
•Erstellung von Operating Agreements
•Erstellung von Corporate Minutes
•Gründung einer Englischen Limited
•Gründung von U.S. amerikanischen Firmen
•Namensprüfung Ihrer Firma
•Namensänderungen
•Stellung des Resident Agent
•Dun & Bradstreet Anmeldung
•Beantragung der Tax ID oder EIN
•Beantragung der Social Security Number (SSN)

Kooperation mit dem German American Law Center PLC, USA

Um unseren Mandanten bestmögliche Beratung zur Verfügung zu stellen, arbeiten wir mit anderen Rechtsanwaltskanzleien zusammen.
Unser Partnerbüro das German American Law Center PLC, über welches alle U.S. amerikanischen Rechtsangelegenheiten abgewickelt werden, befindet sich in Michigan.

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