Stiefkindadoptionen gibt es immer häufiger

Die Besonderheit der Stiefelternadoption besteht darin, dass ein leiblicher Elternteil weiterhin mit dem Kind lebt und eine neue Hauptbezugsperson hinzugekommen ist. Die Adoption durch Stiefeltern ist möglich, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Voraussetzungen der Stiefkindadoption sind:

  1. Mindestens ein Jahr Ehedauer und insgesamt drei Jahre Zusammenleben der Ehepartner mit dem Kind.
  2. Zwischen dem oder der Annehmenden und dem Kind muss ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein. Dies wird zu Beginn der Ehe kaum vom Vormundschaftsgericht bejaht werden können.
  3. Der leibliche Elternteil muss in die Adoption einwilligen und dies bei einem Notar beurkunden lassen.
  4. Der Antrag auf Adoption wird bei einem Notar gestellt.

Die Entscheidung trifft das Amtsgericht.

Folgende Unterlagen werden notwendig sein:

  • Darstellung der Lebensgeschichte
  • Fotos neueren Datums
  • Ausgefüllter Fragebogen
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis des Annehmenden
  • Einkommensnachweise
  • Führungszeugnis des Annehmenden
  • Kopien des Scheidungsurteils
  • Kopien der Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit
  • Freigabe des anderen leiblichen Elternteils
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartnerschaften

Besonderheiten treten bei gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften auf. Insofern bitten wir Sie uns telefonisch unter +49(0)351.454099.11 zu kontaktieren und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Unsere Leistungen im Familienrecht

Unsere Leistungen im Rahmen des deutschen Familienrechts umfassen:
• Deutsches Scheidungsrecht
• Ehegattenvereinbarungen
• Ehegattenunterhalt
• Kindesunterhalt
• Elterliche Sorge
• Betreuungsrecht
• Adoption, Stiefkindadoption
• ART Law (Artificial Reproductive Technology Law)
• Vollstreckung von Unterhaltstiteln in Deutschland
Unsere Leistungen im Rahmen des U.S. amerikanischen Familienrechts umfassen:
• Scheidungsrecht/Divorce
• Ehegattenunterhalt/Alimony
• Kindesunterhalt
• Elterliche Sorge/ Custody
• Adoption/Stepparent Adoption
• ART Law (Artificial Reproductive Technology Law)
• Vollstreckung von Unterhaltstiteln in den USA
  • Eheschließung

    Die Anzahl der Eheschließungen in Deutschland im Jahr 2014 betrug 386.134…

  • Scheidung

    Die Anzahl der Ehescheidungen in Deutschland im Jahr 2014 betrug 386.134…

  • Geburten – Eltern werden

    Eltern werden, ART Law (Artificial Reproductive Technology Law)?

  • Elterliche Sorge

    Die Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Sie umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

  • Vater sein...

    Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung eines Mannes, als rechtlicher Vater eines Kindes gelten zu wollen. Zur Wirksamkeit bedarf sie weiterer Voraussetzungen.

  • Adoptionen

    Adoption – die Annahme eines Kindes als das Seinige…

  • Kindesunterhalt

    Der Kindesunterhalt ist für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und weitgehend bundeseinheitlich mit der Düsseldorfer Tabelle oder der Berliner Tabelle geregelt.

  • Elterngeld

    “Elterngeld” Das ist eine Transferzahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist.

  • Elternzeit

    Als Elternzeit ist der Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Arbeitnehmer haben auf die Freistellung einen Rechtsanspruch.

  • Kindergeld

    Das Kindergeld ist als Steuervergutung und eine Sozialleistung, soweit es über diese verfassungsrechtlich notwendige Steuerfreistellung hinausgeht.

  • Kontakt

    Kontaktieren Sie uns und vereinbaren sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

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