Erbscheinsverfahren: Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil des Prozessgerichts

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Im Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil des Prozessgerichts gebunden, das zwischen den Beteiligten des Erbscheinserteilungsverfahrens ergangen ist. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um ein Versäumnisurteil nach § 331 ZPO handelt.
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OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2015 – 20 W 371/13.