Der deutsche Erbscheinsantrag
Im Rahmen des Antrages müssen die verschiedensten Erbscheine unterschieden werden. Folgende Erbscheinsarten gibt es:
- Alleinerbschein: Der Alleinerbschein wird für einen Alleinerben ausgestellt.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Der gemeinschaftliche Erbschein ist zu beantragen, wenn es mehrere Erben gibt, wobei der Erbschein dann die jeweiligen Erbanteile ausweist.
- Teilerbschein: Ein Teilerbschein wird dann beantragt, wenn es mehrere Erben gibt und jeder Erbe einen einzelnen Erbschein beantragt.
- Gruppenerbschein: Ein Gruppenerbschein ist zu beantragen, wenn mehrere Miterben ihre Teilerbescheine zusammenfassen lassen wollen.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Ein gemeinschaftlicher Erbschein ist zu beantragen, wenn nur ein Teil der Miterben ihre Erbteile in einem Erbschein ausweisen lassen wollen.
- Gegenständlich beschränkter Erbschein: Ein gegenständlich beschränkter Erbschein ist zu beantragen, wenn der Erblasser Vermögen in verschiedenen Ländern hinterlassen hat.
Da jede Erbangelegenheit anders gelagert ist, sollten Sie vor Beantragung des Erbscheins uns kontaktieren, so dass wir Ihre Situation einschätzen können und Sie gleich den richtigen Erbschein beantragen.
Ein besonderes Problem entsteht oft, wenn der Erbe im Ausland, wie zum Beispiel in den USA ist, denn um einen Erbschein erhalten zu können, ist der Antrag formgerecht zu stellen.
Als deutsche Anwälte mit auch einem Buero in den USA können wir für Sie den entsprechenden Antrag stellen, so dass Sie u.U. vor dem Konsulat nur noch die eidesstaatliche Versicherung abgeben müssen.
Wer kann den deutschen Erbscheinsantrag stellen?
- den Erbe
- den Vorerben
- der Erbe des Erben
- der Erbschafts- und Erbteilerwerber
- der Testamentsvollstrecker,
- der Nachlassverwalter,
- der gesetzliche Vertreter eines Erben (z.B. die Eltern eines Minderjährigen),
- der Nachlass- und Erbengläubiger, wenn sie einen vollstreckbaren Titel vorlegen,
- der Nachlassinsolvenzverwalter,
- der Auseinandersetzungspfleger (§ 88 FGG) und
- der Abwesenheitspfleger.
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Sterbeurkunde (für die Todeszeit)
- Familienstammbuch (für das Verwandtschaftsverhältnis mit dem Verstorbenen)
- Angaben darüber, ob und welche Personen vorhanden sind, durch die der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. sein Erbteil gemindert werden würde
- Angaben darüber, ob und welche Testamente oder Erbverträge vorhanden sind
- Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird
- Angaben darüber, welcher eheliche Güterstand mit dem Verstorbenen bestanden hat
Folgende Unterlagen sollten Sie im Rahmen der testamentarischen Erbfolge bereithalten:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Testament bzw. Erbvertrag
- Sterbeurkunde
- Angaben darüber, ob Kenntnis über andere Verfügungen von Todes wegen besteht
- Angaben darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird
Erben in den USA
Dies ist überwiegend vom Bundesstaat abhängig.
Erben in Deutschland
Egal, wo in Deutschland der Verstorbene gewohnt hat, das Erbrecht bleibt gleich….
Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis mit dem Sie sich als Erbe z.B. gegenüber Banken legitimieren.
Einzeltestament
Mit dem Testament können Sie regeln, wer im Falle Ihres Todes erben soll.
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.
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