Der Erbschein

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis mit dem Sie sich als Erbe z.B. gegenüber Banken legitimieren. Der Erbschein bezeugt, dass derjenige der als Erbe auftritt, Erbe ist. Z.B. Sie sind Erbe und Ihnen wurde Geldvermögen, welches sich auf einem Bankkonto befindet. Die Bank bei der der Erblasser das Konto unterhielt wird Ihnen keinerlei Auskunft geben und Ihnen das Geld auch nicht überweisen, es sei denn, Sie beweisen, dass Sie Erbe sind. Dieser Beweis ist durch Vorlage eines Erbscheins zu führen.

Wie bekomme ich einen Erbschein??

Der Erbschein wird nur auf Antrag (Erbscheinsantrag) im Rahmen des Erbscheinsverfahrens erteilt. Die Erbscheinsverfahren sind recht langwierig und komplex, so dass Sie sich vorab informieren sollten, ob Sie einen Erbschein benötigen. Sie benötigen in der Regel einen Erbschein, sofern ein Erbe im Ausland wohnhaft ist.

Gern beraten wir Sie hinsichtlich der nötigen Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall.
Bitte kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Erstberatungstermin, so dass wir Ihre Situation analysieren können und feststellen können, ob Sie einen Erbschein benötigen.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Erbrechts für den Erben

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Beratung bei Überschuldung des Nachlasses
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Internationales Erbrecht
  • Erbschaftssteuer bei Inlandsvermögen

Vereinbaren sie einen Termin um auch Ihre Nachfolgeansprüche geltend machen zu können.

Unsere Leistungen hinsichtlich des Erbrechts für den Erblasser

  • Beratung in Testamentsfragen: Testamentserstellung (z.B. Berliner Testament, Ehegattentestament, Internationales Testament)
  • Regelung der Unternehmens-/ Hofnachfolge
  • Vorsorgevollmacht/Patiententestament
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Enterbung
  • Testamentsvollstreckung.

Vereinbaren Sei einen Termin um auch Ihre Nachkommen abzusichern.

  • Erben in den USA

    Dies ist überwiegend vom Bundesstaat abhängig.

  • Erben in Deutschland

    Egal, wo in Deutschland der Verstorbene gewohnt hat, das Erbrecht bleibt gleich….

  • Erbschein

    Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis mit dem sie sich als Erbe z.B. gegenüber Banken legitimieren.

  • Einzeltestament

    Mit dem Testament können Sie regeln wer im Falle Ihres Todes erben soll.

  • Berliner Testament

    Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

  • Kontakt

    Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

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