Entziehung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern aus religiösen Gründen

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Entziehung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern aus religiösen Gründen?

Leitsatz:

1. Es stellt einen Missbrauch der elterlichen Sorge dar, wenn die Eltern minderjähriger Kinder sich weigern den Schulbesuch ihrer Kinder sicherzustellen. Dies kann das Kindeswohl nachhaltig beeinträchtigen. Das gilt auch dann, wenn Defizite nicht erkennbar sind, da die Eltern die Kinder selber unterrichten, denn der staatliche Erziehungsauftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen, sondern auch auf die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit und die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger.

2. Jedoch erscheint der Entzug elterlicher Teilrechte, eine Kindeswohlbeeinträchtigung darzustellen, die im Verhältnis zum Vorteil dieser Maßnahme durch die Beschulung der Kinder nicht mehr verhältnismäßig wäre, die eine Fremdunterbringung der Kinder zur Erzwingung des Schulbesuchs ermöglichen würden, da gute Bindungen zwischen den Kindern und den Eltern bestehen und im Übrigen eine beanstandungsfreie Betreuung durch die Kindeseltern erfolgt.
(OLG Frankfurt am Main, 15.08.2014 – 6 UF 30/14)