Aufgrund von Studienzeiten eines Elternteils in Deutschland kann deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden

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Das BVerwG hat entschieden, dass ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nur durch Geburt im Inland sondern auch aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken eines Elternteils in Deutschland erwerben kann. Quelle: BVerwG 1 C 9.15, Urteil vom 26. April 2016, BVerwG Nr. 31/2016 v. 26.04.2016